RS OGH 1985/10/15 4Ob76/84

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Veröffentlicht am 15.10.1985
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Norm

ZPO §236 A

Rechtssatz

Steht fest, daß die Klageforderung zumindest teilweise berechtigt ist, dann muß der negative, auf Feststellung des gänzlichen Nichtbestehens gerichtete Zwischenfeststellungsantrag der beklagten Partei abgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039507

Dokumentnummer

JJR_19851015_OGH0002_0040OB00076_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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