RS OGH 1985/10/15 4Ob513/84

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Veröffentlicht am 15.10.1985
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Norm

ABGB §6
ABGB §7
B-VG Art89
B-VG Art140

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit, daß ein Gesetz ohnehin "verfassungskonform" ausgelegt wird, reicht - wenn auch eine solche Auslegung im Zweifel geboten erscheint - solange nicht aus, Bedenken gegen dessen Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, als auch die "verfassungswidrige" Auslegung bei der Anwendung des Gesetzes in Frage kommt.

(Anrufung des VfGH)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008824

Dokumentnummer

JJR_19851015_OGH0002_0040OB00513_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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