Norm
MRG §27 Abs2 litbRechtssatz
Der Sinn der Bestimmung des § 27 Abs 2 lit b MRG liegt darin, daß für die Genehmigung der Weitergabe und der Nichtbenützung erlaubterweise ein der Höhe nach limitierter Betrag bezahlt werden kann, sofern die dort genannten Kündigungsgründe wegen der besonderen Interessenlage des Mieters (zB voraussichtlicher Aufenthalt im Ausland) ausgeschlossen werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070100Dokumentnummer
JJR_19851016_OGH0002_0030OB00571_8500000_001