Norm
UHG §17Rechtssatz
Die Rekurslegitimation kann dem Liegenschaftseigentümer weder in Ansehung einer zu Unrecht nach § 19 Abs 1 UHG bewilligten Ersichtlichmachung noch in Ansehung einer zu Unrecht nach § 19 Abs 2 UHG erfolgten Aufrechterhaltung dieser Ersichtlichmachung abgesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0077213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2011