Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Soll durch die Unterfertigung eines Schreibens durch den Betriebsratsobmannes die Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung dokumentiert werden, kommt es nicht auf eine unklare Formulierung dieses Schreibens, sondern auf das übereinstimmende Verständnis beider Teile an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051565Dokumentnummer
JJR_19851028_OGH0002_0040OB00083_8500000_002