RS OGH 1985/10/28 4Ob83/85 (4Ob84/85)

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Veröffentlicht am 28.10.1985
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Norm

ArbVG §105

Rechtssatz

Soll durch die Unterfertigung eines Schreibens durch den Betriebsratsobmannes die Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung dokumentiert werden, kommt es nicht auf eine unklare Formulierung dieses Schreibens, sondern auf das übereinstimmende Verständnis beider Teile an.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 83/85
    Entscheidungstext OGH 28.10.1985 4 Ob 83/85
    Veröff: RdW 1986,122

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051565

Dokumentnummer

JJR_19851028_OGH0002_0040OB00083_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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