RS OGH 1985/10/29 5Ob83/85

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Veröffentlicht am 29.10.1985
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Norm

ABGB §839 A
WEG §19 Abs1 Satz1
WEG §19 Abs2 Z2

Rechtssatz

Eine Antragstellung nach § 19 Abs 2 Z 2 WEG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine von der gesetzlichen Regel des § 19 Abs 1 Satz 1 WEG ( bzw des § 839 Satz 1 ABGB ) abweichende Verteilung der Aufwendungen im Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern weder im Dienstbarkeitsbestellungsvertrag selbst noch im Zusammenhang mit dessen Abschluß oder später vereinbart wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013826

Dokumentnummer

JJR_19851029_OGH0002_0050OB00083_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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