Norm
JN §83c Abs3Rechtssatz
Rechtsstreitigkeiten um einen Wettbewerbsverstoß, der im Inland begangen worden ist oder sich auf dem österreichischen Markt auswirkt, können in jedem Fall vor einem österreichischen Gericht geführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0046678Dokumentnummer
JJR_19851029_OGH0002_0040OB00370_8500000_002