RS OGH 1985/10/30 3Ob116/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1985
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Norm

EO §371

Rechtssatz

Bei den "in zweiter Instanz bestätigten Urteilen" geht das Gesetz davon aus, daß ein in zweiter Instanz zur Gänze bestätigtes Urteil die besondere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004741

Dokumentnummer

JJR_19851030_OGH0002_0030OB00116_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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