Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
In Lizenzverträgen vorgesehene Zahlungen zur Anmeldung von Patenten sind durchaus üblich, wenn die Kosten für den Erwerb der Patente sehr beträchtlich sind und die Leistungsfähigkeit des Lizenzgebers übersteigen. Bei solchen Zahlungen ist in jedem Einzelfall festzustellen, was die Parteien für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Lizenzvertrages wirklich vereinbart und gemeint haben. Es ist nicht unüblich, daß das alleinige Risiko dem Lizenznehmer aufgebürdet wird. Für unklare Fälle bietet sich eine anteilige Rückerstattungspflicht im Verhältnis der ursprünglich beabsichtigten und wirklichen Vertragsdauer an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0030756Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008