Norm
ABGB §447Rechtssatz
Der Grundsatz des Spezialität, daß dingliche Rechte nur an individuell bestimmten Sachen begründet werden können und daß darüber hinaus auch die zu sichernde Forderung bestimmt sein muß, was im strengen Sinne aber erst für den Zeitpunkt der Pfandverwerndung gilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0011284Dokumentnummer
JJR_19851030_OGH0002_0030OB00092_8500000_002