Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Die Ausstellung einer (inhaltlich objektiv) falschen Bestätigung durch einen Anwalt oder (wie hier) Rechtsanwaltsanwärter, der nicht einmal den Versuch unternommen hat, den wahren Sachverhalt zu erforschen, macht diesen immer disziplinär verantwortlich, weil das Vertrauen auf das Wort eines Anwalts geschützt sein muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056562Dokumentnummer
JJR_19851104_OGH0002_000BKD00093_8500000_002