RS OGH 1985/11/5 10Os50/85, 12Os56/88, 11Os59/07x, 11Os6/10g

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Veröffentlicht am 05.11.1985
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Norm

StPO §281 Abs1 Z9 lita

Rechtssatz

Im bemängelten Unterbleiben von Rechtsausführungen liegt noch nicht die Geltendmachung eines materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrundes (kein Feststellungsmangel).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0099809

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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