Norm
ABGB §859Rechtssatz
Beim entgeltlichen Überlassen einer sehr kleinen Grundfläche vor einem Kaufhaus für den Verkauf von Bijouterieartikeln zum Zweck der Anlockung von Passanten, die in der Folge auch das Kaufhaus frequentieren sollen, durch lautstarke Anpreisung ( "Propagandavertrag"; Betriebspflicht usw ) treten die mietrechtlichen Elemente des Vertrages hinter der sonstigen Vertragsgestaltung und dem Zweck der Vereinbarungen zurück, sodaß mangels einer echten Geschäftsflächenmiete kein Kündigungsschutz besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013920Dokumentnummer
JJR_19851107_OGH0002_0070OB00562_8500000_002