Norm
ZPO §503 Z4 E4c9Rechtssatz
Ob mangels eines positiven Beweisergebnisses auf Grund anderer Tatumstände auf einen bestimmten Wissensstand geschlossen werden kann, ist eine Frage der Beweiswürdigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0043604Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2016