Norm
ABGB §859Rechtssatz
Besondere Vertragsgestaltungen im Rahmen der grundsätzlichen Vertragsfreiheit liegen in jenen Fällen nahe, in denen ein Unternehmer seinen Betrieb dadurch ergänzt, daß er einem anderen Gewerbsmann in den eigenen Räumen die Ausübung eines anderen Gewerbes gestattet ( zB: Theaterbuffet ). Keine Anwendung der Mieterschutzbestimmungen, wenn die Elemente des Bestandvertrages vollkommen untergeordnete Bedeutung haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013910Dokumentnummer
JJR_19851107_OGH0002_0070OB00562_8500000_001