RS OGH 1985/11/13 3Ob584/85, 6Ob512/89, 9ObA195/89, 1Ob542/90, 1Ob681/90, 5Ob216/97v, 5Ob223/97y, 5O

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Veröffentlicht am 13.11.1985
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Norm

ABGB §1491

Rechtssatz

Nicht alle Präklusivfristen sind gleichmäßig zu behandeln. Es ist eine differenzierende Behandlung nötig und in jedem Einzelfall festzustellen, ob überhaupt und welche Regeln über die Verjährung anzuwenden sind, wobei vor allem auf den Sinn und Zweck des Gesetzes abzustellen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0034500

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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