RS OGH 1985/11/14 12Os88/85, 13Os89/86, 11Os135/01, 15Os176/11p (15Os67/12k)

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Veröffentlicht am 14.11.1985
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Norm

StGB §156
StGB §157

Rechtssatz

Unter Vermögensbestandteilen im Sinne des §§ 156, 157 StGB sind nicht nur Sachen, sondern auch Forderungen und (Vermögensrechte) Rechte zu verstehen, die dem exekutiven Zugriff der Gläubiger unterliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094690

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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