Norm
ABGB §6Rechtssatz
Das Rechtsschutzregulativ des österreichischen Gewerkschaftsbundes ist nach den für generelle Normen bestimmenden Grundsätzen der § 6 und 7 ABGB auszulegen.
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1965/82) können auch zur Auslegung des Umfanges des von einem Verein seinen Mitgliedern "unentgeltlich" gewährten Rechtsschutzes herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008829Dokumentnummer
JJR_19851114_OGH0002_0060OB00647_8500000_001