RS OGH 1985/11/14 6Ob647/85

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Veröffentlicht am 14.11.1985
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Norm

ABGB §6
ABGB §7

Rechtssatz

Das Rechtsschutzregulativ des österreichischen Gewerkschaftsbundes ist nach den für generelle Normen bestimmenden Grundsätzen der § 6 und 7 ABGB auszulegen.

Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1965/82) können auch zur Auslegung des Umfanges des von einem Verein seinen Mitgliedern "unentgeltlich" gewährten Rechtsschutzes herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008829

Dokumentnummer

JJR_19851114_OGH0002_0060OB00647_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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