Norm
ABGB §1118 A1Rechtssatz
Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmenserwerbers (§ 12 Abs 3 MRG), die die Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen , er werden nicht in der Lage sein, den Bestandzins zu bezahlen, rechtfertigen weder die vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB, noch die Aufkündigung gemäß § 30 Abs 1 MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021011Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008