RS OGH 1985/11/27 1Ob686/85

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Veröffentlicht am 27.11.1985
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Norm

ABGB §1118 A1
MRG §12 Abs3 Ca
MRG §30 Abs1 B

Rechtssatz

Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmenserwerbers (§ 12 Abs 3 MRG), die die Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen , er werden nicht in der Lage sein, den Bestandzins zu bezahlen, rechtfertigen weder die vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages gemäß § 1118 ABGB, noch die Aufkündigung gemäß § 30 Abs 1 MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021011

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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