Norm
JN §1 DVj1Rechtssatz
Der Anspruch auf Rückforderung angeblich zuviel bezahlter Beträge an Betriebskosten und Heizkosten ist im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0045893Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008