RS OGH 1985/11/27 8Ob593/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1985
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Norm

JN §1 DVj1
MRG §21
MRG §37 Abs1 Z12

Rechtssatz

Der Anspruch auf Rückforderung angeblich zuviel bezahlter Beträge an Betriebskosten und Heizkosten ist im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0045893

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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