Norm
StGB §142 Abs2 GaRechtssatz
Eine wenngleich beträchtliche Kraftentfaltung des Täters, die allein dem Entreißen des festgehaltenen Gegenstandes, nicht aber einer darüber hinausgehenden Beeinträchtigung des Opfers diente, kann nicht als Anwendung erheblicher (räuberischer) Gewalt beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094367Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.10.2014