Norm
ABGB §864aRechtssatz
Der Anwendungsbereich der Haftungseinschränkung des § 176 Abs 3 ForstG ist sehr weit gezogen. Dieser Bestimmung sind alle Fälle zu unterstellen, in welchen ein Angehöriger des dort umschriebenen Personenkreises durch positives Tun bei der Waldbewirtschaftung einen Schaden herbeiführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0058875Dokumentnummer
JJR_19851128_OGH0002_0060OB00689_8500000_007