RS OGH 1985/12/3 5Ob601/85

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Veröffentlicht am 03.12.1985
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Norm

EheG §49 A1a

Rechtssatz

Die Verhaltensweise der Ehefrau, die den Söhnen jahrelang wiederholt nahezu jeden Umgang mit gleichaltrigen Nachbarkindern untersagt, um auf den Ehemann Druck dahingehend auszuüben, daß er sich mehr der Familie zuwende und ihr widme, und ihr Bestreben jeden engen Kontakt des Sohnes mit dem Vater zu unterbinden ist als (rechtswidrige und schuldhafte) schwere Eheverfehlung zu beurteilen und nicht als rechtmäßiges Bestreben die Ehe zu erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056042

Dokumentnummer

JJR_19851203_OGH0002_0050OB00601_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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