RS OGH 1985/12/3 5Ob97/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1985
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Norm

ZPO §236 B

Rechtssatz

Im Falle der Präjudizialität eines im Laufe eines Prozesses streitig gewordenen Rechtsverhältnisses oder Rechtes, kommt es, wenn dessen mittels Zwischenantrag vom Beklagten begehrte Feststellung über den konkreten Prozeß hinauswirkt, nicht darauf an, ob der Beklagte seinen Anspruch mit selbständiger (Widerklage) Klage geltend machen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039618

Dokumentnummer

JJR_19851203_OGH0002_0050OB00097_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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