Norm
ABGB §859Rechtssatz
Als Ausfluß des im österr. bürgerlichen Recht grundsätzlich geltenden Prinzips der Vertragsfreiheit ergibt sich die sogenannte Gestaltungs- oder Inhaltsfreiheit, die es den Parteien insbesondere erlaubt, einerseits im Gesetz nicht geregelte atypische Verträge, aber anderseits auch sogenannte gemischte Verträge abzuschließen, die aus verschiedenen gesetzlich geregelten ( oder ungeregelten ) Vertragsarten zusammengesetzt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013938Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021