Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Beim Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit zwischen Geldgeber und Unternehmer ist der Geldgeber im Verhältnis zum Geschäftspartner des Unternehmers so zu behandeln, wie wenn auch die im formell nur zwischen dem Unternehmer und seinem Geschäftspartner abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Bestimmungen zwischen ihnen vereinbart worden wären ("Einheitstheorie").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0020604Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2017