RS OGH 1985/12/4 9Os163/85

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Veröffentlicht am 04.12.1985
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Norm

StGB §133 H

Rechtssatz

Vereinbarungswidrige Nichtablieferung des Verkaufserlöses von dem Schuldner zum Zwecke der (teilweisen) Schuldabdeckung nach ihrer Verwertung zurückgestellten Pfandsachen begründet Veruntreuung, und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß die aushaftende Schuld noch durch weitere aufrechte Pfänder besichert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094627

Dokumentnummer

JJR_19851204_OGH0002_0090OS00163_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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