Norm
ABGB §879 BIIlRechtssatz
Ein aus dem Titel des Schadenersatzes nach einer ausländischen Rechtsordnung möglicher Zuspruch von Zinsen auf Grund eines Zinssatzes, der weit über den inländischen gesetzlichen Verzugszinsen liegt (hier: 26 %) widerspricht nicht dem ordre public. Ebensowenig verstößt es gegen den ordre public, wenn nach einer ausländischen Rechtsordnung der Ersatz der Kreditzinsen verlangt werden kann, obwohl der säumige Schuldner auf die bevorstehende Aufnahme eines Bankkredites nicht hingewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0016669Dokumentnummer
JJR_19851205_OGH0002_0060OB00511_8400000_001