RS OGH 1985/12/10 4Ob387/85

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Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

FOG §28 Abs2

Rechtssatz

Das FOG enthält keine Bestimmung, daß mit seinem Inkrafttreten das Eigentum an den vorhandenen Beständen von der Republik Österreich auf die Österreichische Nationalbibliothek übergeht. Nur für die Zukunft wurde der Österreichischen Nationalbibliothek das Recht eingeräumt, durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte Vermögen und Rechte zu erwerben und hievon im eigenen Namen zur Erfüllung ihrer Zwecke Gebrauch zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0058823

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0040OB00387_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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