RS OGH 1985/12/10 4Ob525/85, 5Ob532/93, 7Ob82/97b, 1Ob231/98x, 8Ob3/00z, 6Ob256/00s, 8Ob287/01s, 7Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1985
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1295 Ib
ABGB §1295 IIf3
ABGB §1295 IIf7a

Rechtssatz

Führt eine unsachgemäße Reparatur eines Fahrzeuges nach dessen Verkauf zu einem Sachschaden am Fahrzeug, so ist dessen Käufer zur Schadenersatzklage gegen den deliktischen Schädiger berechtigt (sogenannte Schadensverlagerung; kein Drittschaden).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 525/85
    Entscheidungstext OGH 10.12.1985 4 Ob 525/85
    Veröff: SZ 58/202 = EvBl 1986/126 S 496 = ZVR 1987/7 S 11
  • 5 Ob 532/93
    Entscheidungstext OGH 30.08.1994 5 Ob 532/93
    Vgl auch; Beisatz: Hier jedoch: Keine Schadensverlagerung, wenn der behauptete Schaden - resultierend aus der nicht fachgemäßen Herstellung eines Bauwerkes durch den Werkunternehmer - schon im Zeitpunkt der Übernahme des Werkes durch den Voreigentümer, den Werkbesteller - eingetreten gewesen; dieser war daher Eigentümer einer mangelhaften Sache geworden; ihn traf auch der darin gelegene Schaden, nicht jedoch einen Dritten (hier: Käufer). Allfällige Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus dem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer wegen Schlechterfüllung gehen nicht mit dem Eigentum an der Sache auf den neuen Eigentümer über, der mit dem Werkunternehmer in keinem Rechtsverhältnis steht und auf den der Schade nicht im Zeitpunkt des Schadenseintrittes überwälzt wurde. Hat der Käufer wegen des bestehenden Mangels des Bauwerkes zu teuer gekauft, so kann er sich diesbezüglich nur an seinen Vertragspartner halten. (T1) Veröff: SZ 67/139
  • 7 Ob 82/97b
    Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 82/97b
    Auch; Beisatz: Unsachgemäße Reparatur eines Fahrzeuges die vor dessen Verkauf vorgenommen wurde. (T2)
  • 1 Ob 231/98x
    Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 231/98x
    Vgl auch; Beisatz: Hier jedoch: Dem Käufer stehen gegen den Werkunternehmer, dem er den Mangel der gekauften Sache anlastet, dann keine daraus ableitbaren Ersatzansprüche zu, wenn das Werkvertragsverhältnis mit dem Voreigentümer begründet und der Schaden in Wahrheit bereits vor Abschluss des Kaufvertrags eingetreten war; solche Ansprüche gehen nicht einfach mit dem Eigentum an der mangelbehafteten Sache auf den Erwerber über. (T3)
  • 8 Ob 3/00z
    Entscheidungstext OGH 09.11.2000 8 Ob 3/00z
    Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3
  • 6 Ob 256/00s
    Entscheidungstext OGH 23.10.2000 6 Ob 256/00s
    Auch; Beisatz: Die bloße Schadensverlagerung setzt voraus, dass der unmittelbar Verletzte keinen Vermögensnachteil erlitt, weil im Schädigungszeitpunkt bereits ein Dritter aufgrund besonderer Rechtsbeziehungen zum Verletzten das wirtschaftliche Risiko der Rechtsgutverletzung zu tragen hatte. (T4)
  • 8 Ob 287/01s
    Entscheidungstext OGH 28.11.2002 8 Ob 287/01s
    Vgl; Beisatz: Hier: Subunternehmerin ist aus dem Titel der Schadensverlagerung legitimiert, den von einem anderen Subunternehmer an dem von ihr hergestellten Werk vor dessen Übergabe an den Besteller verursachten Schaden geltend zu machen, auch wenn sie infolge Einbaus der Teile nicht mehr deren Eigentümer ist und somit nur ein Vermögensschaden vorliegt. (T5)
  • 7 Ob 185/11y
    Entscheidungstext OGH 19.04.2012 7 Ob 185/11y
    Vgl; Vgl auch Beis wie T4
  • 4 Ob 46/12m
    Entscheidungstext OGH 02.08.2012 4 Ob 46/12m
    Vgl; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Hier: Kartellrechtswidrige Preisabsprache. (T6); Veröff: SZ 2012/78
  • 7 Ob 48/12b
    Entscheidungstext OGH 17.10.2012 7 Ob 48/12b
    Vgl; Auch Beis wie T4; Beisatz: Hier: Indirekter Abnehmer bei verbotenem Kartell. (T7)
  • 2 Ob 124/17z
    Entscheidungstext OGH 27.07.2017 2 Ob 124/17z
    Vgl; Beis wie T4
  • 1 Ob 50/20i
    Entscheidungstext OGH 14.04.2020 1 Ob 50/20i
    Auch; Beis wie T4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022578

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten