RS OGH 1985/12/10 10Os90/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1985
beobachten
merken

Norm

StGB §9 Abs2
WaffG §36 Abs1 Z2

Rechtssatz

Vorwerfbarkeit eines Rechtsirrtums in bezug auf die Unzulässigkeit des Besitzes verbotener Waffen infolge Verletzung der Erkundigungspflicht (auch) dann, wenn der Täter solche Waffen anderen Personen abnahm, um ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082293

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0100OS00090_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten