RS OGH 1985/12/10 4Ob161/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1985
beobachten
merken

Norm

BAG §18

Rechtssatz

Die Rechtsgrundlage der Weiterbeschäftigung nach § 18 BAG ist in allen Fällen eine (ausdrückliche oder schlüssige) Vereinbarung. Daneben bestehen aber die gesetzlichen (gegebenenfalls auch die kollektivvertraglichen) Bestimmungen über die Behaltepflicht betreffend die Mindestdauer von vier Monaten und die Verpflichtung zur Weiterverwendung des Lehrlings im erlernten Beruf (Recht auf Beschäftigung) fort. Die vertragliche Vereinbarung vermag diese zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht aufzuheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0052859

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0040OB00161_8500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten