Norm
StPO §345 Abs1 Z6Rechtssatz
Die Nichtberücksichtigung einer Anklagetat im Fragenschema kann sich nur zum Vorteil des Angeklagten auswirken und daher von ihm nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100812Dokumentnummer
JJR_19851210_OGH0002_0100OS00150_8400000_009