RS OGH 1985/12/10 10Os150/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

StPO §345 Abs1 Z6
StPO §345 Abs3

Rechtssatz

Die Nichtberücksichtigung einer Anklagetat im Fragenschema kann sich nur zum Vorteil des Angeklagten auswirken und daher von ihm nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100812

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0100OS00150_8400000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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