Norm
WRG §39 Abs1Rechtssatz
Eine willkürliche Änderung ist insbesondere das eigenmächtige Wegleiten eines Baches vom Grundstück des Unterliegers; es berechtigt diesen zu einem Antrag auf Beseitigung der Änderung nach § 138 WRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082609Dokumentnummer
JJR_19851211_OGH0002_0010OB00023_8500000_004