Norm
StPO §369 Abs1Rechtssatz
Amtswegige Korrektur durch Richtigstellen der Parteibezeichnung im Fall eines Privatbeteiligtenzuspruchs an eine bereits eingeantwortete Verlassenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0101240Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018