Norm
WEG 1975 §19 Abs1 Z1Rechtssatz
Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über den Verteilungsschlüssel des Aufwandes der Zentralheizungsanlage nach dem tatsächlichen Verbrauch ist dem § 19 Abs 1 Z 1 MRG WEG 1975 idF des MRG zu unterstellen. Über ein diesbezügliches Feststellungsbegehren ist gemäß § 19 Abs 2 WEG im außerstreitigen Verfahren zu verhandeln und entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083212Dokumentnummer
JJR_19851217_OGH0002_0050OB00006_8500000_001