Norm
EheG §82 Abs1 Z3Rechtssatz
Daraus, daß der Pachtzins eines verpachteten Teils einer Liegenschaft als betriebliche Einnahme verbucht wurde (hier: Gasthaus) läßt sich noch nicht ableiten, daß dieser Teil der Liegenschaft zu einem Unternehmen gehört hätte; maßgeblich dafür ist, ob die Eigentümer diesen Teil ihrer Liegenschaft als Bestandteil eines Unternehmens gewidmet haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057662Dokumentnummer
JJR_19851218_OGH0002_0080OB00569_8500000_002