Norm
ZustG §7Rechtssatz
Die Kenntnis des Inhalts eines Beschlusses ersetzt die gebotene Zustellung der Beschlussausfertigung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083733Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2018