RS OGH 1985/12/18 3Ob87/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1985
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Norm

EO §37 H
EO §37 Ak
JN §58

Rechtssatz

Ist strittig, ob ein behauptetes Vermächtnis ein Recht ist, das die bewilligte Räumung einer Wohnung nach § 37 EO unzulässig machen würde, ist das Berufungsgericht nicht an die Bewertungsvorschriften des § 58 JN gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000986

Dokumentnummer

JJR_19851218_OGH0002_0030OB00087_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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