RS OGH 1986/1/14 4Ob167/85, 9ObA56/07m, 2Ob214/11a, 2Ob24/15s, 9ObA49/18y, 2Ob238/17i, 2Ob33/21y

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Veröffentlicht am 14.01.1986
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Norm

ASVG §333

Rechtssatz

Entscheidend ist für den Haftungsausschluss nach § 333 ASVG bei Unternehmen nicht das Vorliegen eines Werkvertrages, sondern das Tätigwerden in der Sphäre (im Aufgabenbereich) des Werkunternehmers und nicht in jener des Bestellers. Der (dann) schädigende Besteller übernimmt in diesem Umfang die Aufgaben des Werkunternehmers und vertritt diesen insoweit dem (dann) verletzten Versicherten gegenüber. Dies gilt auch für einen von diesem bevollmächtigten Vertreter eingesetzten Aufseher im Betrieb. Dass eine solche Eingliederung nur für kurze Zeit und nur in einem (sehr) beschränkten Umfang erfolgt, ist dabei belanglos. Für die Annahme einer Bevollmächtigung genügt die dem Schädiger vom Arbeitgeber des Versicherten übertragene Weisungsbefugnis gegenüber dem Versicherten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 167/85
    Entscheidungstext OGH 14.01.1986 4 Ob 167/85
    Veröff: RdW 1987,22 = DRdA 1987,337 (Albert)
  • 9 ObA 56/07m
    Entscheidungstext OGH 05.06.2008 9 ObA 56/07m
    nur: Entscheidend für den Haftungsausschluss des § 333 ASVG ist das Tätigwerden in der Sphäre (im Aufgabenbereich) des Unternehmers. (T1)
  • 2 Ob 214/11a
    Entscheidungstext OGH 25.10.2012 2 Ob 214/11a
    nur T1; Beisatz: Das Argument der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften begründet keinen Widerspruch zur Inanspruchnahme des Haftungsprivilegs, setzt dieses doch nicht einmal ein (gültiges) Vertragsverhältnis voraus. (T2); Veröff: SZ 2012/114
  • 2 Ob 24/15s
    Entscheidungstext OGH 09.04.2015 2 Ob 24/15s
    Vgl
  • 9 ObA 49/18y
    Entscheidungstext OGH 30.08.2018 9 ObA 49/18y
    nur T1
  • 2 Ob 238/17i
    Entscheidungstext OGH 29.01.2019 2 Ob 238/17i
    nur T1; Veröff: SZ 2019/8
  • 2 Ob 33/21y
    Entscheidungstext OGH 24.06.2021 2 Ob 33/21y
    Vgl; Beisatz: Hier: Vom Bauherrn beigestellter Helfer. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0085208

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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