RS OGH 1986/1/14 4Ob176/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1986
beobachten
merken

Norm

AZG §6
AZG §10

Rechtssatz

Die Überstundenvergütung gebührt dem Arbeitnehmer auch für eine die zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit überschreitende und deshalb verbotene Arbeitsleistung. Verbotszweck der zulässige Höchstgrenze festsetzenden Bestimmungen des AZG ist es nämlich, den Arbeitnehmer vor einer übermäßigen Inanspruchnahme seiner Arbeitskraft zu schützen, nicht aber, seine Lohnansprüche aus bereits erbrachten Überstunden zu beschränken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0051458

Dokumentnummer

JJR_19860114_OGH0002_0040OB00176_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten