RS OGH 1986/1/15 3Ob129/85

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Veröffentlicht am 15.01.1986
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Norm

EO §47 Abs4
EO §65 F

Rechtssatz

Hat der Verpflichtete die Reihenfolge der Erledigung der beiden Rechtsbehelfe, nämlich der Einwendungen nach § 47 Abs 4 EO und des Rekurses gegen die Bewilligung der Einleitung es Eidesverfahrens dadurch ausdrücklich bestimmt, daß er die Einwendungen primär ergriff und den Rekurs nur für den noch nicht eingetretenen Eventualfall erhob, daß das Erstgericht den Einwendungen nicht stattgeben sollte, ist zunächst über die Einwendungen zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0001842

Dokumentnummer

JJR_19860115_OGH0002_0030OB00129_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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