Norm
GBG §12Rechtssatz
Wenn eine Dienstbarkeit zugunsten eines ganzen Grundbuchskörpers begründet werden soll, ist die Anführung der einzelnen zum herrschenden Grundbuchskörper gehörenden Grundstücke entbehrlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0060355Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010