Norm
AußStrG §73Rechtssatz
Die auf den ersten Tatbestand des Artikel 42 EGZPO gestützte Manifestationsklage des Pflichtteilsberechtigten ist selbst dann gegen die (ruhende) Verlassenschaft zu richten, wenn die aktenkundigen Nachlaßgegenstände der durch Testament zum Alleinerben berufenen Person an Zahlungsstatt überlassen wurden, weil der Zustand des ruhenden Nachlasses bei jure - crediti - Einantwortung fortbesteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007685Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2020