Norm
WaffGG §1 ffRechtssatz
Ein Waffengebrauch im Rahmen polizeilicher Zwangsbefugnisse ist ausschließlich nach den Bestimmungen des WaffGG zu beurteilen. Demnach ist die allgemeine Vorschrift des § 3 StGB über die Notwehr nicht unmittelbar heranzuziehen. Sie liefert vielmehr nur dort, wo im WaffGG ausdrücklich auf "gerechte Notwehr" Bezug genommen wird (§§ 2 Z 1 und 7 Z 1 WaffGG), die erforderliche Legaldefinition zur Umschreibung dieses Rechtsbegriffs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0082520Dokumentnummer
JJR_19860116_OGH0002_0130OS00117_8600000_001