RS OGH 1986/1/23 8Ob84/85

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Veröffentlicht am 23.01.1986
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Norm

StVO §12 Abs5 5

Rechtssatz

Durch das Verbot des § 12 Abs 5 StVO soll das sonst oft mehrfach erforderliche Überholen desselben Fahrzeuges unterbunden werden. Der Zweck dieser Bestimmung ist nicht, alle Gefahren zu unterbinden, die durch das Vorbeischlängeln entstehen können.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0074233

Dokumentnummer

JJR_19860123_OGH0002_0080OB00084_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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