RS OGH 1986/1/23 6Ob683/84, 8Ob620/91, 2Ob124/98v, 1Ob80/08h

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Veröffentlicht am 23.01.1986
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Norm

ABGB §1299 B

Rechtssatz

Besonders strenge Anforderungen an das Ausmaß der Aufklärung über mögliche Gefahren sind gerade dann zu stellen, wenn der Eingriff nicht unmittelbar der Heilung oder Rettung des Patienten, sondern (nur) der Diagnose dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0026387

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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