RS OGH 1986/1/30 7Ob691/85, 1Ob588/86, 6Ob621/86, 6Ob700/87, 4Ob537/91, 1Ob519/93, 4Ob529/94, 7Ob100

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Veröffentlicht am 30.01.1986
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Norm

ABGB §97

Rechtssatz

Dem § 97 ABGB liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Ehegatte durch die Eheschließung ein Wohnrecht an der ihm nicht oder nicht allein gehörigen Wohnung, die seinem dringenden Wohnungsbedürfnis dient, erwirbt, daraus wird ein Anspruch des Ehegatten, dem eine Wohnung zur Befriedigung seines dringenden Wohnungsbedürfnisses dient, auf Benützung dieser Wohnung, die nicht die Ehewohnung sein muss, abgeleitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009662

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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