Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Zum Zumutbarkeitserfordernis der Verhinderung reklamehafter Hervorhebung der Person des Rechtsanwalts durch Dritte. Ex - ante Betrachtung der konkreten Umstände im Einzelfall. Die Kenntnis von Gesellschaftsspalten, deren Autoren und ihrer spezifischen Schreibweise kann nicht als notorisch vorausgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0055772Dokumentnummer
JJR_19860203_OGH0002_000BKD00075_8400000_001