RS OGH 1986/2/4 4Ob302/86, 4Ob13/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1986
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Norm

MSchG §14
UWG §9 Abs3 C3a

Rechtssatz

Die Ähnlichkeit einer Bildmarke mit einer Wortmarke ist zu bejahen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für die in der Bildmarke enthaltene Darstellung ist. - Tiere mit Herz

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066731

Dokumentnummer

JJR_19860204_OGH0002_0040OB00302_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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